Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen
Artikel 1 – Vorstellung des Unternehmens
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Vertragsbeziehungen zwischen:
Frau Sabine Manner, die als Einzelunternehmerin im Rahmen der französischen Kleinunternehmerregelung (Micro-Entreprise) tätig ist, eingetragen unter der SIREN-Nummer 102501509, mit Geschäftssitz in 11, rue Latouche-Tréville, 29200 Brest, Frankreich, nachfolgend „die Dienstleisterin“ genannt,
und jeder natürlichen oder juristischen Person, unabhängig davon, ob sie als Unternehmer oder Verbraucher handelt, die eine oder mehrere von der Dienstleisterin angebotene Dienstleistungen in Anspruch nimmt, nachfolgend „der Kunde“ genannt.
Die Dienstleisterin betreibt die Aktivität DigitalOffice und erbringt ihre Leistungen ausschließlich im Fernservice (Remote-Arbeit), sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbaren. Die Dienstleistungen werden mithilfe digitaler Kommunikationsmittel erbracht (E-Mail, Telefon, Videokonferenz, kollaborative Plattformen oder andere geeignete Kommunikationsmittel).
Die AGB werden dem Kunden vor jeder Auftragserteilung oder Unterzeichnung eines Angebots übermittelt. Mit der Unterzeichnung des Angebots gelten sie vorbehaltlos als angenommen.
Diese AGB haben Vorrang vor sämtlichen vom Kunden stammenden Dokumenten, sofern die Dienstleisterin nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
Artikel 2 – Vertragsgegenstand
Diese AGB regeln die Bedingungen, unter denen die Dienstleisterin dem Kunden administrative, organisatorische, dokumentarische und verwaltungstechnische Dienstleistungen im Fernservice erbringt.
Die Leistungen werden im Rahmen einer Dienstleistungspflicht nach bestem Bemühen (Obligation de moyens) erbracht. Die Dienstleisterin setzt sämtliche erforderlichen Fachkenntnisse, Sorgfalt und angemessenen Mittel ein, um die übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß auszuführen. Ein bestimmter Erfolg wird jedoch nicht garantiert, insbesondere wenn dieser von den vom Kunden bereitgestellten Informationen oder vom Tätigwerden Dritter abhängt.
Für jeden Auftrag wird ein Angebot erstellt, das insbesondere Art und Umfang der Leistungen, deren Dauer, Ausführungsmodalitäten, voraussichtliche Fristen sowie die finanziellen Bedingungen festlegt.
Leistungen, die ursprünglich nicht vorgesehen waren, werden erst nach Annahme eines entsprechenden Zusatzangebots durch den Kunden ausgeführt.
Artikel 3 – Art der Dienstleistungen
Die Dienstleisterin bietet selbstständige Sekretariats-, Verwaltungs-, Organisations- und Managementdienstleistungen an, die ausschließlich im Fernservice erbracht werden.
Die Leistungen können insbesondere – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – Folgendes umfassen:
3.1 Allgemeine Verwaltungsassistenz
-
allgemeine Verwaltungsarbeiten;
-
Erstellung, Formatierung und Korrektur geschäftlicher Dokumente;
-
Erstellung und Aktualisierung von Übersichts- und Kontrolltabellen;
-
Dokumentenverwaltung und digitale Ablage;
-
Bearbeitung und Nachverfolgung geschäftlicher E-Mails;
-
Vorbereitung administrativer Unterlagen;
-
Datenerfassung und Dokumentengestaltung;
-
Protokolle von Besprechungen oder Gesprächen;
-
Erstellung von Präsentationen und Bürounterlagen;
-
digitale Organisation und Archivierung;
-
gelegentliche oder regelmäßige administrative Unterstützung von Geschäftsführern, Freiberuflern, Vereinen, öffentlichen Einrichtungen oder Unternehmen.
Die Dienstleisterin übernimmt keine Tätigkeiten, die reglementierten Berufen vorbehalten sind (Steuerberatung, Rechtsberatung, Notariat, Gerichtsvollzieherwesen usw.).
3.2 Administrative Unterstützung im Digital Office
Die Dienstleistungen werden ausschließlich im Fernservice mithilfe digitaler Werkzeuge erbracht, die von der Dienstleisterin bereitgestellt oder mit dem Kunden vereinbart werden.
Je nach Bedarf können sie insbesondere umfassen:
-
Termin- und Kalenderverwaltung;
-
Organisation von Präsenz- oder Online-Besprechungen;
-
Verwaltung geschäftlicher E-Mail-Postfächer;
-
Erstellung gemeinsamer Arbeitsdokumente;
-
administrative Projektbetreuung;
-
digitale Dokumentenorganisation;
-
ausgelagerte Verwaltungsassistenz.
Die Dienstleisterin ist weder verpflichtet, eine durchgehende telefonische Erreichbarkeit noch eine sofortige Verfügbarkeit sicherzustellen. Die Kommunikationsmodalitäten werden einvernehmlich mit dem Kunden festgelegt.
3.3 Unterstützung bei der Verwaltung deutsch-französischer Beziehungen
Im Rahmen internationaler Zusammenarbeit kann die Dienstleisterin administrative Unterstützung leisten, um den Austausch zwischen deutschen und französischen Partnern zu erleichtern.
Die Leistungen können insbesondere umfassen:
-
administrative Unterstützung bei deutsch-französischen Geschäftsbeziehungen;
-
Vorbereitung, Erstellung und Korrektur geschäftlicher Schreiben oder Dokumente in deutscher und französischer Sprache;
-
Organisation von Besprechungen, Geschäftsreisen und Videokonferenzen;
-
administrative Koordination zwischen den verschiedenen Ansprechpartnern;
-
Dokumentationsmanagement internationaler Projekte;
-
Vorbereitung administrativer Unterlagen.
Diese Leistungen stellen ausschließlich administrative und organisatorische Unterstützung dar.
Sie sind nicht als beglaubigte Übersetzungen, offizielles Dolmetschen oder Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung anzusehen.
3.4 Administrative Unterstützung bei der Verwaltung wissenschaftlicher Projekte
Die Dienstleisterin kann Forschungseinrichtungen, Laboratorien, Hochschulen, innovative Unternehmen sowie öffentliche und private Einrichtungen bei der administrativen Verwaltung wissenschaftlicher Projekte unterstützen.
Die Leistungen können insbesondere umfassen:
-
administrative Betreuung von Forschungsprojekten;
-
Vorbereitung und administrative Nachverfolgung von Bestellungen wissenschaftlicher Geräte, Materialien und Verbrauchsmittel;
-
administrative Betreuung von Lieferanten;
-
Dokumentation von Beschaffungsvorgängen;
-
administrative Verwaltung von Lagerbeständen und Verbrauchsmaterialien;
-
Vorbereitung von Beschaffungsunterlagen;
-
Literaturrecherchen in öffentlichen oder institutionellen Datenbanken gemäß den Vorgaben des Kunden;
-
Erstellung und Formatierung von Literaturverzeichnissen;
-
dokumentarische Vorbereitung wissenschaftlicher Berichte, Veröffentlichungen oder Projektunterlagen;
-
Organisation und Archivierung projektbezogener Dokumente.
Diese Leistungen beschränken sich ausschließlich auf administrative, dokumentarische und organisatorische Unterstützung.
Die Dienstleisterin ist weder als Wissenschaftlerin, wissenschaftliche Sachverständige, Qualitätsmanagerin, Regulatory-Managerin noch als wissenschaftliche Beraterin tätig. Sie übernimmt keinerlei wissenschaftliche, technische oder regulatorische Validierung der bearbeiteten Informationen.
3.5 Individuelle Dienstleistungen
Die Dienstleisterin kann weitere administrative oder organisatorische Dienstleistungen anbieten, sofern diese in ihren Kompetenzbereich fallen.
Jeder individuelle Auftrag wird vorab geprüft und durch ein maßgeschneidertes Angebot geregelt, das Ausführungsmodalitäten, Fristen und Preise festlegt.
Alle Leistungen werden unter Beachtung der Vertraulichkeit, der geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften sowie der anerkannten beruflichen Standards erbracht.
Artikel 4 – Auftragserteilung und Annahme
Jede vom Kunden angefragte Dienstleistung wird zunächst von der Dienstleisterin geprüft, um den Bedarf, die Ausführungsmodalitäten, den voraussichtlichen Zeitplan sowie die finanziellen Bedingungen festzulegen.
Ein Auftrag gilt als verbindlich und endgültig mit Eingang eines der folgenden Dokumente bei der Dienstleisterin:
-
eines datierten und unterzeichneten Angebots mit dem Vermerk „Einverstanden“ oder einer gleichwertigen Formulierung;
Mit der Annahme des Angebots oder des Vertrags erkennt der Kunde diese AGB uneingeschränkt an und bestätigt, sie vor Vertragsabschluss zur Kenntnis genommen zu haben.
Änderungen, die der Kunde nach Auftragserteilung wünscht, bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Dienstleisterin. Führt eine Änderung zu Mehraufwand, längeren Bearbeitungszeiten oder zusätzlichen Kosten, wird ein Änderungsangebot erstellt, das der vorherigen Zustimmung des Kunden bedarf.
Die Dienstleisterin behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen, die mit ihren Fachkenntnissen, ihren verfügbaren Kapazitäten, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen oder den für ihre Tätigkeit geltenden berufsrechtlichen Grundsätzen unvereinbar sind.
Artikel 5 – Angebot
Für jede Dienstleistung wird grundsätzlich ein kostenloses Angebot erstellt, sofern nicht aufgrund besonderer Anforderungen eine vertiefte Vorprüfung erforderlich ist. In diesem Fall wird der Kunde vorab darüber informiert.
Das Angebot enthält insbesondere:
-
die Beschreibung der vereinbarten Leistungen;
-
die Ausführungsmodalitäten;
-
die voraussichtlichen Ausführungsfristen;
-
die finanziellen Bedingungen;
-
gegebenenfalls Nebenkosten;
-
die Gültigkeitsdauer des Angebots.
Sofern nichts anderes angegeben ist, sind Angebote 30 Tage ab ihrem Ausstellungsdatum gültig.
Nach Ablauf dieser Frist behält sich die Dienstleisterin das Recht vor, die angebotenen Bedingungen anzupassen.
Werden Leistungen auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden – insbesondere in dringenden Fällen – ohne unterzeichnetes Angebot erbracht, gelten diese AGB als angenommen, sobald der Kunde seine Zustimmung schriftlich bestätigt hat.
Artikel 6 – Preise
Die Dienstleistungen werden zu den am Tag der Auftragserteilung geltenden Preisen berechnet.
Die Preisgestaltung kann erfolgen:
-
als Pauschalpreis;
-
nach Zeitaufwand (Stunden- oder Tagessatz);
-
im Rahmen eines Abonnements oder einer wiederkehrenden Pauschale;
-
oder nach jeder anderen zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbarten Vergütungsform.
Alle Preise verstehen sich in Euro (€).
Da die Dienstleisterin im Rahmen der französischen Kleinunternehmerregelung (Micro-Entreprise) tätig ist, wird gemäß Artikel 293 B des französischen Steuergesetzbuches (Code général des impôts) keine Mehrwertsteuer berechnet, sofern sich ihre steuerliche Situation nicht ändert.
Die in Angeboten oder Geschäftsvorschlägen angegebenen Preise gelten ausschließlich für die dort beschriebenen Leistungen.
Jede zusätzliche Leistung, jede Erweiterung oder Änderung des vereinbarten Leistungsumfangs sowie jede weitere Anfrage des Kunden wird nach vorheriger Zustimmung des Kunden gesondert berechnet.
Etwaige Auslagen, die ausschließlich zur Durchführung des Auftrags entstehen (insbesondere Porto, besondere Beschaffungen, Softwarelizenzen, Lieferkosten, spezielle Druckaufträge oder sonstige außergewöhnliche Aufwendungen), sind nicht im Preis enthalten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Sie werden gegen Vorlage entsprechender Nachweise oder gemäß den zwischen den Parteien vereinbarten Bedingungen in Rechnung gestellt.
Die Dienstleisterin behält sich das Recht vor, ihre Preise anzupassen. Die neuen Preise gelten ausschließlich für Aufträge, die nach ihrem Inkrafttreten abgeschlossen werden.
Artikel 7 – Zahlungsbedingungen
Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen ab Rechnungsdatum ausschließlich per Banküberweisung zu begleichen.
Die Bankverbindung der Dienstleisterin ist auf den Rechnungen angegeben.
Für bestimmte Aufträge, insbesondere bei längerfristigen Projekten oder einem erhöhten Ressourcenaufwand, kann die Dienstleisterin eine Anzahlung verlangen. Deren Höhe wird im Angebot festgelegt.
Der Beginn der Leistungserbringung kann vom tatsächlichen Eingang dieser Anzahlung abhängig gemacht werden.
Der Restbetrag ist gemäß den im Angebot oder auf der Rechnung festgelegten Zahlungsbedingungen fällig.
Bei wiederkehrenden Leistungen kann eine monatliche Abrechnung oder ein zwischen den Parteien vereinbarter Zahlungsplan vorgesehen werden.
Artikel 8 – Zahlungsverzug
Die Einhaltung der Zahlungsfristen stellt eine wesentliche Vertragspflicht dar.
Bei vollständigem oder teilweisem Zahlungsverzug nach Ablauf der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist werden Verzugszinsen automatisch fällig, ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf.
Der Verzugszinssatz entspricht dem jeweils zum 1. Januar oder 1. Juli geltenden Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zuzüglich zehn (10) Prozentpunkten.
Handelt es sich beim Kunden um einen Unternehmer, ist darüber hinaus gemäß den Bestimmungen des französischen Handelsgesetzbuches (Code de commerce) eine pauschale Entschädigung für Beitreibungskosten in Höhe von 40 Euro von Rechts wegen geschuldet. Übersteigen die tatsächlich entstandenen Beitreibungskosten diesen Pauschalbetrag, kann gegen entsprechenden Nachweis eine zusätzliche Erstattung verlangt werden.
Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich die Dienstleisterin außerdem das Recht vor,
-
die Ausführung laufender Leistungen auszusetzen;
-
vereinbarte Ausführungsfristen entsprechend zu verschieben;
-
weitere Aufträge bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen abzulehnen.
Eine solche Aussetzung gilt nicht als Vertragsverletzung der Dienstleisterin.
Artikel 9 – Beanstandung von Rechnungen
Beanstandungen einer Rechnung sind innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach deren Ausstellungsdatum schriftlich mitzuteilen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung, gilt die Rechnung als in vollem Umfang anerkannt.
Eine Beanstandung entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung, die unbestrittenen Rechnungsbeträge fristgerecht zu begleichen.
Artikel 10 – Zahlungsverzug und Vertragskündigung
Bleibt die Zahlung trotz einer erfolglosen Mahnung aus, ist die Dienstleisterin berechtigt, den Vertrag von Rechts wegen zu kündigen, unbeschadet ihres Anspruchs auf Schadensersatz zur Wiedergutmachung des entstandenen Schadens.
Bereits erbrachte Leistungen bleiben vom Kunden in vollem Umfang zu vergüten.
Die Vertragskündigung berührt nicht die Ansprüche der Dienstleisterin auf Vergütung der bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen.
Artikel 11 – Besondere Bestimmungen für die Dienstleistungen
11.1 Administrative Unterstützung im Digital Office
Die Dienstleisterin erbringt ihre Leistungen ausschließlich im Fernservice (Digital Office), sofern die Parteien nicht ausnahmsweise ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbaren.
Die Leistungen werden mithilfe geeigneter digitaler Kommunikationsmittel erbracht, insbesondere per E-Mail, Telefon, Videokonferenz, sicherem Instant-Messaging, kollaborativen Plattformen oder einem anderen mit dem Kunden vereinbarten Kommunikationsmittel.
Die Dienstleisterin erbringt ihre Leistungen als ausgelagerte administrative Unterstützung und übernimmt insbesondere:
-
allgemeine Sekretariats- und Verwaltungsaufgaben;
-
Erstellung, Erfassung, Formatierung und Korrektur von Dokumenten;
-
Verwaltung und Nachverfolgung des E-Mail-Verkehrs;
-
Organisation von Terminen, Kalendern und Besprechungen;
-
Vorbereitung administrativer Unterlagen;
-
Erstellung und Aktualisierung von Übersichts- und Kontrolltabellen;
-
digitale Dokumentenverwaltung, Ablage und Archivierung;
-
administrative Betreuung von Akten, Projekten oder internen Verfahren;
-
sämtliche administrativen Tätigkeiten, die in ihren Kompetenzbereich fallen.
Die Dienstleisterin organisiert ihre Arbeitszeit sowie die zur Leistungserbringung erforderlichen Arbeitsmittel eigenverantwortlich.
Sofern im Angebot oder Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde, besteht keine Verpflichtung zur ständigen telefonischen Erreichbarkeit, zur sofortigen Verfügbarkeit oder zur dauerhaften Anwesenheit.
Die Bearbeitungsfristen werden zwischen den Parteien unter Berücksichtigung der Art und Dringlichkeit des jeweiligen Auftrags einvernehmlich festgelegt.
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für die ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und Anweisungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Die Dienstleisterin haftet nicht für Verzögerungen, die insbesondere auf folgende Umstände zurückzuführen sind:
-
unvollständige oder fehlerhafte Informationen;
-
verspätete Übermittlung von Unterlagen;
-
fehlende oder verspätete Freigaben durch den Kunden;
-
Störungen der vom Kunden oder von Dritten eingesetzten IT-Systeme oder Kommunikationsdienste.
11.2 Unterstützung bei der Verwaltung deutsch-französischer Beziehungen
Die Dienstleisterin bietet administrative Unterstützung an, um den Austausch zwischen deutschen und französischen Partnern im beruflichen, wissenschaftlichen, universitären, vereinsbezogenen oder institutionellen Umfeld zu erleichtern.
Hierzu gehören insbesondere:
-
Vorbereitung administrativer Korrespondenz in deutscher und französischer Sprache;
-
Korrektur und Überarbeitung geschäftlicher Dokumente;
-
Unterstützung beim schriftlichen Austausch zwischen den Partnern;
-
organisatorische Vorbereitung von Besprechungen, Dienstreisen, Projekteinsätzen oder Videokonferenzen;
-
Erstellung von Besprechungsprotokollen und Arbeitsunterlagen;
-
administrative Betreuung deutsch-französischer Projekte;
-
Dokumentationskoordination zwischen den verschiedenen Beteiligten;
-
Vorbereitung administrativer Unterlagen.
Die Dienstleisterin handelt ausschließlich im Rahmen administrativer Unterstützung und Koordination.
Sie erbringt keine Leistungen im Bereich beglaubigter Übersetzungen, offiziellen Dolmetschens sowie der Rechts-, Steuer-, Sozial- oder Unternehmensberatung.
Die von der Dienstleisterin erstellten Dokumente beruhen ausschließlich auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen. Der Kunde bleibt allein für deren Freigabe, Verbreitung und Verwendung verantwortlich.
Die Dienstleisterin haftet nicht für Folgen, die aus einer fehlerhaften Auslegung, einer unsachgemäßen Verwendung oder nachträglichen Änderungen der übergebenen Dokumente entstehen.
11.3 Administrative Unterstützung bei der Verwaltung wissenschaftlicher Projekte
Die Dienstleisterin kann Forschungslabore, Hochschulen, Universitäten, öffentliche Einrichtungen, innovative Unternehmen, Biotechnologieunternehmen, Industrieunternehmen sowie andere Organisationen unterstützen, die im Bereich Forschung, Entwicklung oder Innovation tätig sind.
Die angebotenen Leistungen beschränken sich ausschließlich auf administrative, dokumentarische und organisatorische Unterstützung.
Sie können insbesondere umfassen:
-
administrative Betreuung wissenschaftlicher Projekte;
-
Vorbereitung und administrative Nachverfolgung von Bestellungen für Laborgeräte, wissenschaftliche Geräte, Reagenzien, Verbrauchsmaterialien und Laborausstattung;
-
administrative Betreuung der Lieferantenbeziehungen;
-
Dokumentation und Verwaltung von Beschaffungsvorgängen;
-
Führung und Aktualisierung von Übersichts- und Kontrolltabellen;
-
administrative Verwaltung von Lagerbeständen und Verbrauchsmaterialien;
-
Vorbereitung von Beschaffungsanträgen;
-
Dokumentenorganisation wissenschaftlicher Projekte;
-
Verwaltung und Archivierung wissenschaftlicher Unterlagen;
-
Formatierung von Berichten, Protokollen, Verfahrensanweisungen oder technischen Dokumenten;
-
Erstellung von Literaturverzeichnissen;
-
Literaturrecherchen in wissenschaftlichen, institutionellen oder öffentlich zugänglichen Datenbanken beziehungsweise in Datenbanken, die vom Kunden zur Verfügung gestellt werden;
-
administrative Unterstützung bei der Vorbereitung wissenschaftlicher Veröffentlichungen, Förderanträge oder Kooperationsprojekte.
Die Dienstleisterin handelt zu keinem Zeitpunkt als Wissenschaftlerin, wissenschaftliche Leiterin, Sachverständige, wissenschaftliche Beraterin oder Qualitätsverantwortliche.
Insbesondere übernimmt sie nicht:
-
die Durchführung wissenschaftlicher Experimente;
-
die Auswertung experimenteller Ergebnisse;
-
die wissenschaftliche oder regulatorische Validierung von Dokumenten;
-
die Erarbeitung wissenschaftlicher Schlussfolgerungen;
-
die Zertifizierung von Daten;
-
Entscheidungen, die in die wissenschaftliche Verantwortung des Kunden fallen.
Literatur- und Dokumentationsrecherchen erfolgen ausschließlich nach den Vorgaben des Kunden und dienen ausschließlich der Unterstützung seiner wissenschaftlichen Dokumentation oder Recherche.
Hinsichtlich bibliografischer Recherchen schuldet die Dienstleisterin eine sorgfältige Leistungserbringung, jedoch keinen bestimmten Erfolg.
Der Kunde bleibt allein verantwortlich für:
-
die wissenschaftliche Relevanz der recherchierten Informationen;
-
deren Verwendung;
-
sämtliche auf ihrer Grundlage getroffenen Entscheidungen;
-
die Einhaltung der geltenden Vorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums in Bezug auf Veröffentlichungen und verwendete Datenbanken.
Soweit sich die Leistungen auf vertrauliche Forschungsprojekte oder Projekte mit wissenschaftlichem, industriellem oder wirtschaftlichem Verwertungspotenzial beziehen, verpflichtet sich die Dienstleisterin zur strikten Vertraulichkeit. Auf Wunsch des Kunden kann vor Beginn der Zusammenarbeit eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung abgeschlossen werden.
11.4 Begrenzung des Leistungsumfangs
Die von der Dienstleisterin angebotenen Leistungen beschränken sich ausschließlich auf administrative, organisatorische und dokumentarische Unterstützung.
Sie dürfen keinesfalls als Leistungen angesehen werden, die einem reglementierten Beruf vorbehalten sind oder eine besondere behördliche Zulassung erfordern, insbesondere in den Bereichen Recht, Buchhaltung, Steuern, Sozialwesen, Medizin, Wissenschaft, Pharmazie oder Ingenieurwesen.
Der Kunde bleibt allein verantwortlich für:
-
sämtliche Entscheidungen auf Grundlage der vorbereiteten Unterlagen;
-
Erklärungen gegenüber Behörden oder sonstigen zuständigen Stellen;
-
technische, wissenschaftliche, finanzielle oder regulatorische Freigaben;
-
die Einhaltung aller für seine Tätigkeit geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften.
Die Haftung der Dienstleisterin beschränkt sich ausschließlich auf die ordnungsgemäße Ausführung der ihr übertragenen administrativen Aufgaben gemäß den Bestimmungen des zwischen den Parteien geschlossenen Angebots oder Vertrages.
Artikel 12 – Haftung und Versicherung
12.1 Haftung
Die Dienstleisterin schuldet eine Leistung nach bestem Bemühen. Sie verpflichtet sich, sämtliche erforderliche Sorgfalt, Fachkenntnisse und angemessenen Mittel einzusetzen, um die übertragenen Leistungen nach den anerkannten Regeln der Berufspraxis ordnungsgemäß zu erbringen.
Die Dienstleisterin führt ihre Aufgaben auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen, Unterlagen und Anweisungen aus. Der Kunde verpflichtet sich, vollständige, richtige und aktuelle Informationen bereitzustellen sowie jede Änderung, die Einfluss auf die Leistungserbringung haben könnte, unverzüglich mitzuteilen.
Eine Haftung der Dienstleisterin ist insbesondere ausgeschlossen bei:
-
fehlerhaften, unvollständigen, ungenauen oder verspätet übermittelten Informationen oder Unterlagen des Kunden;
-
Verzögerungen, die vom Kunden oder von Dritten verursacht wurden;
-
fehlender oder verspäteter Freigabe von Dokumenten durch den Kunden;
-
Störungen von Telekommunikationsnetzen, digitalen Plattformen, Software oder IT-Systemen, die außerhalb des Einflussbereichs der Dienstleisterin liegen;
-
Ausfall oder Leistungsstörungen von Lieferanten, Transportunternehmen, Hosting-Anbietern oder sonstigen Dritten.
Die Dienstleisterin haftet nicht für finanzielle, wirtschaftliche, wissenschaftliche, steuerliche, soziale oder rechtliche Folgen von Entscheidungen, die der Kunde auf Grundlage der im Rahmen der Dienstleistungen erstellten Unterlagen, Informationen oder Arbeitsergebnisse trifft.
Administrative Unterstützungsleistungen ersetzen keinesfalls Tätigkeiten reglementierter Berufe, insbesondere die von Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Patentanwälten oder sonstigen gesetzlich geregelten Berufsgruppen.
Bei Literatur- oder Dokumentationsrecherchen verpflichtet sich die Dienstleisterin zu einer sorgfältigen Durchführung der Recherche. Sie übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit der Ergebnisse, die dauerhafte Verfügbarkeit der verwendeten Datenbanken oder die wissenschaftliche Relevanz der gefundenen Informationen.
Die Haftung der Dienstleisterin ist in jedem Fall auf unmittelbare, vorhersehbare und nachweisbare Schäden beschränkt, die auf einer nachgewiesenen Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten beruhen.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Umsatzeinbußen, Kundenverlust, Datenverlust, entgangene Geschäftsmöglichkeiten, Imageschäden oder sonstige immaterielle Schäden, ist ausgeschlossen.
Soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln vorliegt, ist die Gesamthaftung der Dienstleisterin auf den Nettobetrag der für die schadensursächliche Leistung tatsächlich erhaltenen Vergütung beschränkt.
12.2 Berufshaftplichtversicherung
Im Rahmen ihrer Tätigkeit verfügt die Dienstleisterin über eine Berufshaftpflichtversicherung bei Hiscox, verwaltet durch ORUS FRANCE SAS.
Versicherungsverwalter:
ORUS FRANCE SAS
14 avenue du Général de Gaulle
94160 Saint-Mandé, Frankreich
E-Mail: hello@orus.eu
ORIAS-Registrierungsnummer: 26000343
Handelsregister: RCS Créteil, SIREN 993 524 784
Versicherer: Hiscox
Anschrift:
12, quai des Queyries – CS 41177
33072 Bordeaux, Frankreich
Tel.: +33 (0)1 53 21 82 82
Hiscox France:
Hiscox SA – Hiscox France
38, Avenue de l’Opéra
75002 Paris, Frankreich
Sitz der Gesellschaft:
35F, Avenue John F. Kennedy
L-1855 Luxemburg, Luxemburg
Handelsregisternummer in Luxemburg: B217018
Handelsregisternummer in Frankreich (RCS Paris): 833 546 989
Internationale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: FR888335469
Artikel 13 – Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, wenn diese auf einen Fall höherer Gewalt im Sinne des Artikels 1218 des französischen Zivilgesetzbuches zurückzuführen ist.
Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere, jedoch nicht abschließend:
-
Naturkatastrophen;
-
Brand oder Überschwemmung;
-
Krieg, Terroranschläge oder terroristische Handlungen;
-
Epidemien oder Pandemien;
-
allgemeine oder branchenspezifische Streiks;
-
länger andauernde Ausfälle der Telekommunikations- oder Internetnetze;
-
großflächige Stromausfälle;
-
Entscheidungen von Verwaltungs- oder Gerichtsbehörden, welche die Vertragserfüllung verhindern;
-
jedes unvorhersehbare, unabwendbare und von außen kommende Ereignis, das die ordnungsgemäße Vertragserfüllung unmöglich macht.
Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, verpflichtet sich, die andere Partei unverzüglich zu informieren und – soweit möglich – das Vorliegen des Ereignisses nachzuweisen.
Während der Dauer des Ereignisses höherer Gewalt ruhen die vertraglichen Verpflichtungen.
Dauert die Behinderung länger als dreißig (30) Kalendertage an, kann jede Partei den Vertrag ohne Entschädigung durch schriftliche Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen.
Bereits vor Eintritt des Ereignisses erbrachte Leistungen bleiben vom Kunden vollständig zu vergüten.
Artikel 14 – Vertragsbeendigung
14.1 Vertragsbeendigung im gegenseitigen Einvernehmen
Die Parteien können den Vertrag jederzeit einvernehmlich beenden.
Die Modalitäten der Beendigung werden schriftlich festgelegt.
Die bis zum Wirksamwerden der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen sind vollständig zu vergüten.
14.2 Kündigung durch den Kunden
Der Kunde kann den Vertrag jederzeit durch schriftliche Mitteilung kündigen.
Bereits erbrachte oder begonnene Leistungen bleiben jedoch in vollem Umfang vergütungspflichtig.
Werden die Leistungen im Rahmen eines Pauschalvertrags oder eines Abonnements erbracht, gelten die im Angebot oder Vertrag vereinbarten besonderen Bedingungen.
Wird ein bereits geplanter Auftrag storniert, ist die Dienstleisterin berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen sowie die speziell für den Auftrag entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
14.3 Kündigung durch die Dienstleisterin
Die Dienstleisterin ist berechtigt, den Vertrag nach schriftlicher Mitteilung insbesondere in folgenden Fällen zu kündigen:
-
anhaltender Zahlungsverzug trotz erfolgloser Mahnung;
-
schwerwiegende Verletzung vertraglicher Pflichten durch den Kunden;
-
beleidigendes, bedrohliches oder respektloses Verhalten gegenüber der Dienstleisterin;
-
wiederholte Weigerung des Kunden, die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen bereitzustellen;
-
Aufforderung zur Erbringung rechtswidriger oder berufsethisch unzulässiger Leistungen.
Die Kündigung wird zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt wirksam.
Bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen bleiben vollständig vergütungspflichtig.
14.4 Rückgabe von Unterlagen
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Grund, übergibt die Dienstleisterin dem Kunden sämtliche ihm gehörenden Unterlagen, die sich noch in ihrem Besitz befinden, in digitaler Form, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die Herausgabe erfolgt nach vollständiger Begleichung aller offenen Forderungen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Die Dienstleisterin bewahrt ausschließlich diejenigen Unterlagen auf, deren Aufbewahrung gesetzlich vorgeschrieben oder zur Wahrung ihrer Rechte erforderlich ist.
14.5 Fortgeltung einzelner Vertragsbestimmungen
Die Beendigung des Vertrags berührt diejenigen Bestimmungen nicht, die ihrer Natur nach über das Vertragsende hinaus fortgelten, insbesondere Bestimmungen über:
-
Vertraulichkeit;
-
Datenschutz;
-
geistiges Eigentum;
-
Haftung;
-
Streitbeilegung;
-
anwendbares Recht.
Diese Bestimmungen bleiben so lange wirksam, wie dies zum Schutz der berechtigten Interessen der Parteien erforderlich ist.
Artikel 15 – Geistiges Eigentum
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, behalten die Dienstleisterin und der Kunde jeweils sämtliche Rechte am geistigen Eigentum an den Methoden, Werkzeugen, Vorlagen, Arbeitsunterlagen, Musterdokumenten, Prozessen und dem Know-how, die im Rahmen der Leistungserbringung verwendet oder entwickelt werden.
Die speziell für den Kunden im Rahmen eines Auftrags erstellten Dokumente, Arbeitsergebnisse und sonstigen Leistungen gehen nach vollständiger Bezahlung der für die betreffende Leistung geschuldeten Vergütung in das Eigentum des Kunden über, sofern im Angebot keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.
Ungeachtet dessen behält die Dienstleisterin sämtliche Rechte des geistigen Eigentums an ihren Vorlagen, Strukturen, Mustern, Arbeitsmethoden und allgemeinen Arbeitswerkzeugen, auch wenn diese bei der Erstellung der für den Kunden bestimmten Arbeitsergebnisse verwendet wurden.
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Dienstleisterin ist es dem Kunden untersagt, die von der Dienstleisterin bereitgestellten Methoden, Vorlagen, Musterdokumente oder Arbeitswerkzeuge außerhalb des konkreten Auftrags zu vervielfältigen, zu verbreiten, an Dritte weiterzugeben, wirtschaftlich zu verwerten oder für kommerzielle Zwecke wiederzuverwenden.
Die Dienstleisterin ist berechtigt, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit durchgeführten Aufträge in anonymisierter oder allgemeiner Form zu Referenz- oder Präsentationszwecken ihres Know-hows zu erwähnen, sofern die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit eingehalten werden.
Artikel 16 – Vertraulichkeit
Die Dienstleisterin verpflichtet sich, sämtliche Informationen, Daten, Dokumente und Mitteilungen, von denen sie im Rahmen der Leistungserbringung Kenntnis erlangt, streng vertraulich zu behandeln.
Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt während der gesamten Vertragslaufzeit und bleibt für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Beendigung des Auftrags bestehen, sofern gesetzliche Vorschriften oder eine anderslautende Vereinbarung der Parteien nichts anderes vorsehen.
Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls, die ihm von der Dienstleisterin übermittelten Methoden, Arbeitsmittel und internen Informationen vertraulich zu behandeln.
Artikel 17 – Schutz personenbezogener Daten
17.1 Auftragsverarbeitung
Im Rahmen der Leistungserbringung kann die Dienstleisterin personenbezogene Daten im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) sowie des französischen Datenschutzgesetzes („Loi Informatique et Libertés“) verarbeiten.
Die Dienstleisterin handelt dabei als Auftragsverarbeiterin im Sinne der DSGVO, während der Kunde Verantwortlicher für die Verarbeitung der von ihm bereitgestellten personenbezogenen Daten bleibt.
Die Dienstleisterin verpflichtet sich,
-
personenbezogene Daten ausschließlich zu den vom Kunden festgelegten Zwecken zu verarbeiten;
-
die Vertraulichkeit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten;
-
angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten zu treffen;
-
personenbezogene Daten ohne vorherige Zustimmung des Kunden nicht an Dritte weiterzugeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht;
-
die personenbezogenen Daten nach Abschluss des Auftrags entsprechend den Weisungen des Kunden zu löschen oder zurückzugeben.
Der Kunde gewährleistet seinerseits, sämtliche ihm obliegenden gesetzlichen Verpflichtungen im Bereich des Datenschutzes einzuhalten.
17.2 Verarbeitung personenbezogener Daten
Der Kunde ermächtigt die Dienstleisterin, seine personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Durchführung der vereinbarten Leistungen und für die hierfür erforderliche Dauer mithilfe folgender Systeme zu speichern und zu verarbeiten:
-
Speicherung der personenbezogenen Daten des Kunden in der Cloud-Lösung Microsoft 365 Business Standard;
-
Online-Zahlungsabwicklung der Dienstleistungen über Shine.fr;
-
Kundenverwaltung und Kundenkommunikation über Wix.
Im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen erhebt und verarbeitet die Dienstleisterin personenbezogene Daten des Kunden. Diese Verarbeitung erfolgt im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) sowie den geltenden französischen Datenschutzvorschriften.
Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Verwaltung der Vertragsbeziehung, der Erbringung der Dienstleistungen, der Rechnungsstellung, der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen sowie gegebenenfalls zur Wahrung der Rechte der Dienstleisterin verarbeitet. Sie werden nur so lange gespeichert, wie dies für diese Zwecke erforderlich ist, zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen.
Gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften verfügt der Kunde über das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch sowie Datenübertragbarkeit. Darüber hinaus kann er Weisungen hinsichtlich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten nach seinem Tod erteilen, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
Zur Ausübung seiner Rechte oder bei Fragen zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten kann sich der Kunde per E-Mail an die verantwortliche Stelle unter info@digitaloffice-manner.com wenden.
Ist der Kunde nach Kontaktaufnahme mit der verantwortlichen Stelle der Auffassung, dass seine Datenschutzrechte nicht gewahrt wurden, kann er Beschwerde bei der CNIL (Commission nationale de l'informatique et des libertés) einreichen.
Artikel 18 – Anwendbares Recht
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Dienstleisterin und dem Kunden unterliegen ausschließlich französischem Recht.
Die vorliegenden AGB wurden in französischer Sprache erstellt. Werden sie in eine oder mehrere Fremdsprachen übersetzt, ist im Falle von Streitigkeiten, Auslegungsfragen oder Widersprüchen ausschließlich die französische Fassung maßgeblich.
Artikel 19 – Streitbeilegung
Im Falle von Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Auslegung, Durchführung oder Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der erbrachten Dienstleistungen verpflichten sich die Parteien, zunächst eine gütliche Einigung anzustreben.
Der Kunde wird gebeten, sich zunächst direkt mit der Dienstleisterin in Verbindung zu setzen, um den Streitfall einvernehmlich zu lösen.
19.1 Geschäftskunden
Kann keine gütliche Einigung erzielt werden, unterliegen sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Dienstleisterin und einem gewerblichen Kunden ausschließlich der Zuständigkeit der Gerichte am Sitz der Dienstleisterin, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
19.2 Verbraucher
Gemäß den Bestimmungen des französischen Verbraucherschutzgesetzes wird der Verbraucher darüber informiert, dass er zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten kostenlos ein Verbraucherschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen kann.
Die Kontaktdaten der zuständigen Schlichtungsstelle werden dem Kunden auf Anfrage mitgeteilt.
Der Kunde kann außerdem die europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung (ODR-Plattform) nutzen.
Artikel 20 – Teilunwirksamkeit
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder teilweise unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt und behalten ihre volle Gültigkeit und Wirksamkeit.
Artikel 21 – Vollständigkeit des Vertrags
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die zwischen den Parteien unterzeichneten Angebote, Verträge oder Auftragsschreiben bilden die vollständige Vereinbarung zwischen der Dienstleisterin und dem Kunden.
Sie ersetzen sämtliche früheren Vereinbarungen, Korrespondenzen oder Verpflichtungen zwischen den Parteien, soweit diese denselben Vertragsgegenstand betreffen.
Letzte Version: 01.09.2026